Creative-Commons-Fotos dürfen nicht automatisch ohne Bedingungen veröffentlicht werden. Entscheidend sind die konkrete Lizenzversion, eine vollständige Namensnennung, die erlaubte Nutzungsart und mögliche Rechte abgebildeter Personen.
Inhaltsverzeichnis
- Die Creative-Commons-Lizenz vor dem Download prüfen
- Namensnennung nach den Vorgaben von Creative Commons aufbauen
- BY, SA, NC und ND richtig unterscheiden
- Zuschnitt, Filter und Textüberlagerungen korrekt kennzeichnen
- Persönlichkeitsrechte nach dem Kunsturhebergesetz beachten
- Lizenznachweise für Redaktion und Unternehmen sichern
- Einen erkannten Lizenzverstoß schnell korrigieren
- Wichtigste Punkte zum Merken
- FAQ
Die Creative-Commons-Lizenz vor dem Download prüfen
Wer den Namen des Urhebers, die Fundstelle, die Lizenz und vorgenommene Änderungen sauber dokumentiert, vermeidet die häufigsten Lizenzverstöße. Ein kostenloser Download oder ein CC-Symbol allein reicht als Nachweis nicht aus.
Auch bei offen lizenzierten Bildern bleibt das deutsche Urheberrecht relevant. Praktische Hinweise zur rechtssicheren Veröffentlichung von Fotos in Deutschland helfen dabei, Lizenzfragen von Persönlichkeitsrechten und anderen Schutzrechten zu trennen.
Der erste Fehler entsteht oft bereits bei der Bildsuche. Ein Foto erscheint in einer Suchmaschine, auf einem Blog oder in einem sozialen Netzwerk mit dem Hinweis Creative Commons. Daraus folgt noch nicht, dass die Kennzeichnung richtig ist. Nur der tatsächliche Rechteinhaber oder eine bevollmächtigte Person kann ein Bild wirksam lizenzieren.
Vor jeder Veröffentlichung muss die Lizenz direkt auf der ursprünglichen Bildseite kontrolliert werden. Eine Ergebnisliste der Bildersuche, ein Vorschaubild oder eine fremde Sammlung ist keine verlässliche Lizenzquelle.
Redaktionen sollten deshalb möglichst zur ursprünglichen Upload-Seite wechseln. Dort müssen mindestens der Name des Fotografen, die genaue Lizenzbezeichnung und die Lizenzversion erkennbar sein. Auch besondere Hinweise des Rechteinhabers sind zu beachten. Ein Vergleich verschiedener Modelle ist im Beitrag über Bildlizenzen in der praktischen Nutzung möglich.
Die Versionsnummer darf nicht ausgelassen werden. CC BY 4.0 und CC BY 3.0 sind nicht einfach dieselbe Lizenz mit einer anderen Schreibweise. Frühere Fassungen können bei der Namensnennung und bei einzelnen Rechtsfolgen andere Anforderungen enthalten.
Vor dem Download sollten folgende Angaben festgehalten werden
- Name oder angegebenes Pseudonym des Urhebers
- Titel des Fotos, sofern vorhanden
- Adresse der ursprünglichen Bildseite
- vollständige Lizenzbezeichnung mit Versionsnummer
- Datum des Abrufs
- Hinweise zu Bearbeitungen, Personen, Marken oder ausgeschlossenen Bestandteilen
Fehlt eine nachvollziehbare Lizenzangabe, sollte das Foto nicht verwendet werden. Hinweise wie kostenlos, frei verfügbar oder ohne Lizenzgebühr beschreiben keine ausreichende Nutzungserlaubnis. Auch die Bezeichnung lizenzfrei bedeutet nicht automatisch, dass keine Vertragsbedingungen gelten. Die Unterschiede zwischen offenen und kommerziellen Lizenzmodellen zeigt der Überblick zu Royalty-free- und Rights-managed-Bildlizenzen.
Schnellvergleich
Welche Creative-Commons-Lizenz erlaubt was?
Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede. Eine Veröffentlichung bleibt nur zulässig, wenn auch Namensnennung, Lizenzversion und mögliche Rechte Dritter geprüft wurden.
| Lizenz | Kommerzielle Nutzung | Bearbeitung veröffentlichen | Was zusätzlich zu beachten ist |
|---|---|---|---|
| CC BY | Ja | Ja | Urheber, Quelle, Lizenz und Änderungen nennen |
| CC BY-SA | Ja | Ja | Bearbeitung unter gleicher oder kompatibler Lizenz teilen |
| CC BY-ND | Ja | Nein | Nur die unveränderte Fassung weitergeben |
| CC BY-NC | Nein | Ja | Konkreten Nutzungszweck auf kommerziellen Charakter prüfen |
| CC BY-NC-SA | Nein | Ja | Nicht kommerziell und unter gleichen Bedingungen teilen |
| CC BY-NC-ND | Nein | Nein | Nur unverändert und nicht kommerziell weitergeben |
| CC0 | Ja | Ja | Rechte Dritter und Echtheit der Freigabe weiterhin prüfen |
Namensnennung nach den Vorgaben von Creative Commons aufbauen
Alle sechs regulären Creative-Commons-Lizenzen enthalten das Element BY. Deshalb ist grundsätzlich eine angemessene Namensnennung erforderlich. Eine Ausnahme besteht etwa dann, wenn der Urheber keinen Namen genannt, die Bedingung ausdrücklich erlassen oder die Entfernung seines Namens verlangt hat. CC0 ist dagegen keine der sechs CC-Lizenzen, sondern eine Freigabe für die Gemeinfreiheit mit einer rechtlichen Auffanglösung.
Eine belastbare Bildangabe nennt den Titel, den Urheber, die Quelle und die konkrete Lizenz. Creative Commons fasst diese Bestandteile in seinen Empfehlungen mit dem englischen Kürzel TASL zusammen.
Eine vollständige Angabe kann in deutscher Form so aufgebaut sein
Abendlicht am Hafen, Foto von Anna Beispiel, Original auf der angegebenen Werkseite, Lizenz CC BY-SA 4.0, zugeschnitten.
Der erfundene Name in diesem Muster dient nur zur Darstellung des Aufbaus. Bei einer echten Veröffentlichung müssen alle Angaben unverändert von der Originalseite übernommen werden.
Der Urhebername gehört nicht nur in den Dateinamen oder in unsichtbare Metadaten. Solche Informationen können bei einer Bildbearbeitung, Komprimierung oder Übertragung verloren gehen. Die Zuordnung sollte sichtbar und leicht auffindbar sein. Geeignet sind eine Bildunterschrift, ein unmittelbar zugeordnetes Quellenfeld oder ein klar bezeichnetes Bildnachweisverzeichnis.
Ein Alt-Text ersetzt die Lizenzangabe nicht. Er dient vor allem der Barrierefreiheit und beschreibt den Bildinhalt. Der Copyright- oder Lizenzhinweis erfüllt eine andere Aufgabe. Beide Angaben können sich ergänzen, sollten aber nicht miteinander vermischt werden.
Prüfung vor dem Upload
Ist der Bildnachweis vollständig?
Haken Sie alle Punkte ab. Erst eine vollständige Dokumentation schützt vor den häufigsten Creative-Commons-Fehlern.
0 von 7 Prüfpunkten erledigt
Bei Online-Veröffentlichungen muss die Lizenz verlinkt oder zumindest eindeutig auffindbar angegeben werden. Auch die ursprüngliche Werkseite sollte erreichbar sein, soweit dies vernünftigerweise möglich ist. Ein Link zur Startseite einer Bildplattform ist weniger aussagekräftig als ein Verweis auf die konkrete Dateiseite.
- Urheber und gewünschten Zuschreibungsempfänger übernehmen.
- Titel des Fotos notieren, sofern er angegeben wurde.
- Direkte Werkseite als Quelle sichern.
- Lizenzname und Versionsnummer vollständig nennen.
- Jede inhaltliche Bearbeitung kenntlich machen.
- Die fertige Bildangabe nach der Veröffentlichung kontrollieren.
BY, SA, NC und ND richtig unterscheiden
Die sechs CC-Lizenzen entstehen aus Kombinationen der vier Elemente BY, SA, NC und ND. Viele Fehler entstehen, weil nur das Creative-Commons-Zeichen wahrgenommen wird. Die zusätzlichen Kürzel bestimmen jedoch, ob eine kommerzielle Nutzung, eine Bearbeitung oder die Weitergabe einer veränderten Fassung erlaubt ist.
| Lizenz | Kommerzielle Nutzung | Bearbeitete Fassung veröffentlichen | Wichtigste Bedingung |
|---|---|---|---|
| CC BY | Ja | Ja | Vollständige Namensnennung |
| CC BY-SA | Ja | Ja | Bearbeitung unter derselben oder einer kompatiblen Lizenz teilen |
| CC BY-ND | Ja | Nein | Nur unveränderte Fassung weitergeben |
| CC BY-NC | Nein | Ja | Nutzung darf nicht primär auf einen kommerziellen Vorteil gerichtet sein |
| CC BY-NC-SA | Nein | Ja | Nicht kommerziell und Weitergabe unter gleichen Bedingungen |
| CC BY-NC-ND | Nein | Nein | Nur unveränderte und nicht kommerzielle Weitergabe |
Das Element NC wird besonders häufig zu großzügig ausgelegt. Entscheidend ist nicht allein, ob der Nutzer ein Unternehmen, ein Verein oder eine Privatperson ist. Maßgeblich ist, ob die konkrete Verwendung hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Gegenleistung gerichtet ist.
Eine gemeinnützige Organisation kann deshalb ebenfalls eine problematische Nutzung vornehmen. Umgekehrt ist nicht jede Verwendung durch ein Unternehmen automatisch kommerziell. Bei werbefinanzierten Portalen, Unternehmensblogs, Produktseiten, Broschüren oder bezahlten Kampagnen besteht jedoch ein deutliches Prüfungsbedürfnis.
Ist die Einordnung einer NC-Nutzung unklar, sollte eine zusätzliche Erlaubnis des Rechteinhabers eingeholt oder ein Bild mit kommerziell zulässiger Lizenz gewählt werden. Das ist meist sicherer als eine spätere Auseinandersetzung über den Zweck der Veröffentlichung.
Zuschnitt, Filter und Textüberlagerungen korrekt kennzeichnen
Bei Version 4.0 muss angegeben werden, ob das Material verändert wurde. Frühere Bearbeitungshinweise müssen erhalten bleiben. Eine kurze Formulierung wie zugeschnitten, farblich angepasst oder mit Text ergänzt genügt häufig, wenn sie die tatsächliche Veränderung verständlich beschreibt.
Ein reiner Wechsel des Dateiformats gilt nach den Informationen von Creative Commons nicht automatisch als verbotene Bearbeitung. Ein Foto kann beispielsweise technisch von einem Format in ein anderes übertragen werden. Inhaltliche Eingriffe sind anders zu bewerten.
Zu den typischen Veränderungen gehören
- Beschneiden des Bildausschnitts
- Entfernen oder Hinzufügen von Bildelementen
- starke Farbkorrekturen und Filter
- Montagen aus mehreren Aufnahmen
- Einfügen von Text, Logos oder grafischen Flächen
- Retusche von Personen, Produkten oder Hintergründen
Bei einer ND-Lizenz darf eine veränderte Fassung grundsätzlich nicht verbreitet oder öffentlich geteilt werden. Das Foto unverändert in eine Sammlung oder einen redaktionellen Beitrag aufzunehmen, ist dagegen nicht automatisch eine Bearbeitung des gesamten Werkes. Die Lizenz des einzelnen Bildes bleibt bestehen.
Bei SA-Lizenzen betrifft die Pflicht zur Weitergabe unter gleichen Bedingungen eine veröffentlichte Bearbeitung. Sie bedeutet nicht automatisch, dass eine komplette Nachrichtenseite, ein gesamtes Magazin oder jedes andere Werk auf derselben Seite unter CC BY-SA gestellt werden muss. Entscheidend ist die rechtliche Trennung zwischen einer Bearbeitung und einer Sammlung.
Wer ein CC BY-SA-Foto inhaltlich verändert und diese Fassung veröffentlicht, muss für die Bearbeitung eine zulässige gleiche oder kompatible Lizenz verwenden. Die ursprüngliche Namensnennung und der Hinweis auf die Veränderung bleiben zusätzlich erforderlich.
Auch bei Musik, Grafiken und kombinierten Medien können mehrere Rechte zusammentreffen. Der Beitrag über die legale Nutzung von Musik und Fotos zeigt, warum jede verwendete Komponente getrennt geprüft werden muss.
Persönlichkeitsrechte nach dem Kunsturhebergesetz beachten
Eine CC-Lizenz betrifft vor allem urheberrechtliche und bestimmte verwandte Rechte des Lizenzgebers. Sie garantiert nicht, dass alle weiteren Rechte für jede geplante Verwendung geklärt sind. Das ist bei Porträts, Veranstaltungen, Markenprodukten, Gebäuden und Kunstwerken besonders wichtig.
Die Erlaubnis des Fotografen ersetzt nicht automatisch die Einwilligung einer erkennbar abgebildeten Person. Nach Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Paragraf 23 enthält gesetzliche Ausnahmen, die jedoch nicht pauschal auf jedes Foto angewendet werden können.
Die Person auf dem Foto kann eigene Persönlichkeitsrechte besitzen. Eine Creative-Commons-Freigabe durch den Fotografen bindet diese Person nicht automatisch. Gleiches gilt für Rechte Dritter an Marken, Logos, Kunstwerken oder geschützten Gestaltungen.
Besondere Vorsicht ist bei folgenden Motiven erforderlich
- erkennbare Einzelpersonen in privaten Situationen
- Kinder und Jugendliche
- Patienten, Beschäftigte oder Kunden in sensiblen Umgebungen
- klar sichtbare Marken in werblicher Verwendung
- Kunstwerke und Ausstellungsobjekte als zentrales Motiv
- Aufnahmen mit zusätzlichen Nutzungshinweisen des Veranstalters oder Eigentümers
Creative Commons weist selbst darauf hin, dass Datenschutz-, Persönlichkeits- und Veröffentlichungsrechte Dritter nicht automatisch durch die Lizenz erfasst werden. Vor einer werblichen oder besonders reichweitenstarken Nutzung sollte deshalb geprüft werden, ob Einwilligungen oder weitere Rechte benötigt werden.
Lizenznachweise für Redaktion und Unternehmen sichern
Eine Lizenz kann später auf einer Plattform geändert oder entfernt werden. Creative-Commons-Lizenzen sind grundsätzlich unwiderruflich für Kopien, die wirksam unter der jeweiligen Lizenz bereitgestellt wurden. In der Praxis muss der Nutzer aber belegen können, welche Kennzeichnung zum Zeitpunkt des Downloads vorhanden war.
Ein gespeicherter Lizenznachweis schützt nicht vor jedem Streit, verbessert aber die Nachvollziehbarkeit der eigenen Prüfung erheblich. Dazu gehören ein Bildschirmfoto, die ursprüngliche Dateiseite, die Lizenzversion und das Abrufdatum.
| Prüfschritt | Zu sichernde Information | Häufiger Fehler | Sichere Vorgehensweise |
|---|---|---|---|
| Fundstelle | Direkte Werkseite | Nur Suchergebnis gespeichert | Originalseite und Seitenadresse dokumentieren |
| Urheber | Name oder Pseudonym | Nur Plattform genannt | Zuschreibung exakt übernehmen |
| Lizenz | Kürzel und Version | Nur Creative Commons geschrieben | Vollständige Bezeichnung festhalten |
| Bearbeitung | Art der Änderung | Zuschnitt oder Filter verschwiegen | Änderung sichtbar kennzeichnen |
| Veröffentlichung | Seite und Veröffentlichungsdatum | Bildnachweis nach Umbau verloren | Darstellung nach jedem Systemwechsel prüfen |
Für regelmäßig veröffentlichende Portale bietet sich ein internes Bildregister an. Jede Datei erhält einen Datensatz mit Urheber, Quelle, Lizenz, Version, Abrufdatum, Bearbeitungen und Einsatzorten. Wird ein Foto ausgetauscht oder ein Beitrag auf eine andere Domain übertragen, kann die Redaktion die Bedingungen erneut prüfen.
Auch beim Upload in soziale Netzwerke müssen die jeweiligen Nutzungsbedingungen beachtet werden. Plattformen verlangen häufig Rechte, die sie für den technischen Betrieb benötigen. Nutzer dürfen jedoch keine Rechte an fremdem Material vergeben, die sie selbst nicht besitzen. Creative Commons empfiehlt deshalb, die Plattformbedingungen zu lesen und die Namensnennung weiterhin vollständig anzubringen.
Unternehmen, die Bilder für Produktseiten, Anzeigen, Kundenprojekte oder kostenpflichtige Publikationen einsetzen, sollten kommerzielle Nutzungen ausdrücklich mit der Lizenz abgleichen. Weitere rechtliche Grundlagen behandelt der Beitrag über das legale Verkaufen und Veröffentlichen von Fotos.
Einen erkannten Lizenzverstoß schnell korrigieren
Wer eine Lizenzbedingung nicht erfüllt, kann seine Nutzungsrechte verlieren. Die Veröffentlichung ist dann nicht mehr durch die CC-Lizenz gedeckt. Nach deutschem Urheberrecht können bei einer Rechtsverletzung unter anderem Unterlassungs- und bei schuldhaftem Handeln Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.
Die Version 4.0 enthält eine Möglichkeit zur automatischen Wiederherstellung der Lizenzrechte. Dafür muss der Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach seiner Entdeckung vollständig behoben werden. Diese Regel bedeutet nicht, dass mögliche Ansprüche wegen der bereits erfolgten Verletzung automatisch verschwinden.
Ein festgestellter Fehler sollte deshalb nicht bis zur nächsten redaktionellen Überarbeitung warten. Die Veröffentlichung muss sofort geprüft und berichtigt werden.
Eine sinnvolle Reihenfolge besteht aus diesen Schritten
- Betroffenes Bild und alle Veröffentlichungsorte ermitteln.
- Originalseite und damalige Lizenzunterlagen sichern.
- Fehlende Namensnennung oder Lizenzangabe ergänzen.
- Unzulässige Bearbeitung entfernen oder das Original verwenden.
- Bei ungeklärter Nutzung das Bild vorläufig offline nehmen.
- Den Rechteinhaber bei Bedarf um eine zusätzliche Erlaubnis bitten.
- Die Korrektur mit Datum und verantwortlicher Person dokumentieren.
Bei einer ND-Lizenz genügt es nicht immer, nur einen Bearbeitungshinweis nachzutragen. Eine veröffentlichte veränderte Fassung kann trotz Kennzeichnung unzulässig bleiben. In diesem Fall muss die Bearbeitung entfernt, eine gesonderte Genehmigung eingeholt oder ein anderes Bild gewählt werden.
Auch bei NC-Lizenzen löst eine nachträgliche Namensnennung das Problem einer unzulässigen kommerziellen Nutzung nicht. Die einzelnen Lizenzbedingungen müssen getrennt geprüft und vollständig erfüllt werden.
Wichtigste Punkte zum Merken
- Creative Commons bedeutet nicht bedingungslose Nutzung.
- Die Originalseite ist wichtiger als die Anzeige in einer Suchmaschine.
- Lizenzkürzel und Versionsnummer müssen vor dem Download geprüft werden.
- Urheber, Quelle, Lizenz und Änderungen gehören in den Bildnachweis.
- CC0 ist keine reguläre CC-Lizenz und verlangt grundsätzlich keine Namensnennung.
- NC schließt kommerzielle Nutzungen aus und muss anhand des konkreten Zwecks bewertet werden.
- ND verbietet die Weitergabe einer bearbeiteten Fassung.
- SA verlangt bei veröffentlichten Bearbeitungen eine gleiche oder kompatible Lizenz.
- Persönlichkeits- und Markenrechte können trotz CC-Lizenz bestehen.
- Bildseite, Lizenzstand und Abrufdatum sollten dauerhaft dokumentiert werden.
Creative-Commons-Fotos sind eine verlässliche Ressource, wenn die Lizenz nicht nur gesehen, sondern vollständig umgesetzt wird. Die sicherste Arbeitsweise verbindet eine Prüfung der Originalquelle mit einer sichtbaren Namensnennung und einem gespeicherten Nachweis. Bearbeitungen, kommerzielle Zwecke und Rechte Dritter müssen zusätzlich betrachtet werden. So bleibt die Veröffentlichung nachvollziehbar und das Risiko eines Lizenzverstoßes sinkt deutlich.
FAQ
Reicht der Hinweis Foto unter Creative Commons aus?
Nein. Die genaue Lizenz, die Versionsnummer, der Urheber und eine nachvollziehbare Quelle müssen angegeben werden. Bei Veränderungen ist zusätzlich ein Bearbeitungshinweis erforderlich.
Darf ein CC BY-Foto auf einer kommerziellen Website erscheinen?
Ja. CC BY erlaubt auch kommerzielle Nutzungen und Bearbeitungen. Die vollständige Namensnennung und alle weiteren Lizenzbedingungen müssen eingehalten werden.
Darf ein Foto mit ND-Lizenz zugeschnitten werden?
Ein Zuschnitt kann eine Bearbeitung darstellen. Eine bearbeitete Fassung darf unter einer ND-Lizenz grundsätzlich nicht verbreitet werden. Für den Zuschnitt sollte daher eine gesonderte Erlaubnis eingeholt oder ein anders lizenziertes Bild gewählt werden.
Ist ein werbefinanzierter Blog automatisch nicht kommerziell?
Nein. Die Bewertung hängt vom konkreten Zweck und Zusammenhang ab. Bei einer unklaren NC-Nutzung empfiehlt sich eine ausdrückliche Genehmigung oder ein Foto mit kommerziell zulässiger Lizenz.
Muss bei CC0 der Fotograf genannt werden?
CC0 verlangt grundsätzlich keine Namensnennung. Eine freiwillige Quellenangabe gilt dennoch als gute redaktionelle Praxis und erleichtert die Nachvollziehbarkeit.
Schließt eine Creative-Commons-Lizenz Persönlichkeitsrechte ein?
Nicht automatisch. Rechte erkennbar abgebildeter Personen oder anderer Dritter können unabhängig von der Lizenz des Fotografen bestehen und müssen gesondert geprüft werden.
Creative-Commons-Bilder dürfen nur im Rahmen ihrer konkreten Lizenz genutzt werden. Eine korrekte Veröffentlichung nennt den Urheber, die Quelle, die Lizenz mit Versionsnummer und vorgenommene Änderungen. NC begrenzt kommerzielle Verwendungen, ND die Weitergabe bearbeiteter Fassungen und SA die Lizenzwahl für veröffentlichte Bearbeitungen. Persönlichkeitsrechte und andere Rechte Dritter bleiben unabhängig davon zu prüfen.
Quelle: Creative Commons, Creative Commons Legal Code 4.0, Creative Commons FAQ, Bundesministerium der Justiz, Urheberrechtsgesetz, Kunsturhebergesetz.
