Strengere Regeln für KI und Urheberrechte gefordert
Strengere Regeln für KI und Urheberrechte gefordert, Foto: Pixabay

Der Deutsche Fotorat hat am 21. August 2025 seine Position zu generativer Künstlicher Intelligenz deutlich verschärft. In einer umfangreichen Stellungnahme formulierte die Organisation acht konkrete Forderungen zum Schutz von Urheberrechten. Damit geht sie weit über ihre bisherige Linie hinaus und kritisiert die aktuellen Regelungen der Europäischen Union als unzureichend.

Inhaltsverzeichnis:

Fundamentaler Konflikt zwischen Urheberrecht und Datenhunger

Der Deutsche Fotorat ist ein Dachverband mit aktuell 47 Mitgliedsorganisationen, darunter die Gesellschaft für Naturfotografie (GDT), Freelens und die VG Bild-Kunst. Noch 2023 bewertete er KI-Bildgeneratoren als mögliche Erweiterung des kreativen Spektrums. Nun spricht er von einem grundlegenden Konflikt zwischen geistigem Eigentum und den Interessen der KI-Industrie.

Besonders kritisch äußert sich der Verband über die jüngsten Entwicklungen rund um die EU-KI-Verordnung. Im Juli wurde ein neuer „Code of Practice“ veröffentlicht. Laut Fotorat erleichtert er zwar formal die Einhaltung von Regeln, die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorlage für Unternehmensauskünfte sei jedoch völlig unzureichend.

Hinzu kommt die Kritik am Beteiligungsverfahren. Über 60 Prozent der Teilnehmenden stammten aus der Industrie. Rechteinhaber waren nur zu etwa 10 Prozent vertreten. Zudem kamen viele Leitende der Arbeitsgruppen von US-amerikanischen Forschungseinrichtungen mit engen Verbindungen zu KI-Anbietern.

Acht Forderungen des Deutschen Fotorats

Die neuen Leitlinien enthalten klare Punkte:

  1. Geistiges Eigentum muss beim KI-Training gesetzlich geschützt werden.
  2. KI-Unternehmen sind verpflichtet, Kreative fair zu vergüten.
  3. Training darf nur mit aktiver Zustimmung der Urheber erfolgen.
  4. Trainingsprozesse müssen transparent ablaufen.
  5. Urheberinformationen dürfen nicht gelöscht werden.
  6. Unterschiede zwischen authentischer Fotografie und KI-Bildern müssen erkennbar bleiben.
  7. Rechte von Urhebern dürfen keine Verhandlungsmasse sein.
  8. Europäische Verfahren müssen demokratisch und nachvollziehbar gestaltet sein.

Der Verband fordert außerdem eine gesetzliche Klarstellung, dass kommerzielles KI-Training nicht unter die bisherigen Text- und Data-Mining-Regelungen fällt. Diese seien ursprünglich für Forschungszwecke vorgesehen, nicht für milliardenschwere Geschäftsmodelle der Tech-Konzerne.

Kritik an der Datenpraxis großer Konzerne

Ein zentraler Punkt betrifft die Herkunft der Trainingsdaten. Kleine Firmen oder gemeinnützige Vereine erstellen riesige Datensätze, die anschließend von großen Konzernen genutzt werden. Der neue Code of Practice billigt diese Praxis. Das entbindet die Konzerne weitgehend von der Pflicht, die Rechtmäßigkeit der Datensätze zu prüfen.

Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Verein LAION e.V., der fast sechs Milliarden Bilder in einem öffentlichen Datensatz gesammelt hat. Der Fotograf und Blogger Robert Kneschke führte bereits einen Rechtsstreit gegen diesen Verein. Der Fotorat verweist auf diesen Fall, um die Transparenzforderungen zu untermauern.

Auch für Betroffene gibt es Kontrollmöglichkeiten. Über die Webseite haveibeentrained.com können Kreative prüfen, ob ihre Fotos in Trainingsdatensätzen von Systemen wie ChatGPT oder Midjourney enthalten sind. Aktuell befinden sich die Server allerdings in Wartung. Nur wenige Anbieter wie Adobe oder Shutterstock setzen vollständig auf lizenziertes Material.

Vergütung, Transparenz und Kennzeichnung im Fokus

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bezahlung der Urheber. Der Fotorat fordert eine Vergütung sowohl für die Nutzung von Werken beim Training als auch für den späteren KI-Output. Eine von der EU-Kommission diskutierte Amnestie für bestehende Modelle lehnt der Verband klar ab.

Statt der bisherigen Opt-Out-Regelung verlangt er ein Opt-In-Verfahren. Werke sollen nur dann für das Training genutzt werden dürfen, wenn der Rechteinhaber ausdrücklich zustimmt. Unternehmen müssten ihre Quellen vollständig und werkgenau offenlegen.

Von zentraler Bedeutung ist zudem die Kennzeichnung von KI-generierten Bildern. Der Verband fordert, dass solche Inhalte stets erkennbar bleiben. Authentische Fotografien müssten eindeutig verifizierbar sein. Hintergrund ist die Sorge vor demokratiegefährdenden Auswirkungen durch manipulative Bilder. Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verlangt ab August 2026 eine Kennzeichnungspflicht, doch ist bislang unklar, wie diese in der Praxis umgesetzt werden soll.

Rechtliche Unsicherheiten und politische Risiken

Im Jahr 2023 verband der Fotorat seine Stellungnahme noch mit der Hoffnung auf schnelle juristische Klärungen. Nun zeigt er sich skeptischer. Immer mehr Juristen bezweifeln, dass das Training generativer Systeme überhaupt von den TDM-Regelungen gedeckt sei. Dies führe zu jahrelangen Verfahren, in denen Urheber in aufwendigen Einzelfällen ihre Rechte verteidigen müssten.

Auch auf politischer Ebene sieht die Organisation Gefahren. Der Verband warnt, dass Urheberrechte bei internationalen Handelsabkommen – vor allem im Verhältnis zur US-Regierung – als Verhandlungsmasse missbraucht werden könnten. Damit verschärft sich die Frontstellung zwischen Kreativen und der KI-Industrie.

Die deutliche Verschärfung der Position des Deutschen Fotorats zeigt, wie dringend klare gesetzliche Regelungen gefordert sind. Die Organisation macht deutlich, dass die bestehenden EU-Maßnahmen nicht ausreichen, um die Interessen von Fotografen und Kreativen wirksam zu schützen.

Quelle: Photografix Magazin