Sichere Drohnenwahl schützt Kinder beim Fliegen
Sichere Drohnenwahl schützt Kinder beim Fliegen, Foto: Pixabay/Pixabay-Lizenz

Drohnen gehören seit Jahren zu den meistverkauften Technikgeschenken für Kinder. Doch eine aktuelle Untersuchung zeigt deutliche Sicherheitsmängel. Das Verbraucherportal Drohnen-Camp.de aus Leipzig warnte am 25. November vor falschen Altersfreigaben und riskanten Geräten, die als Kinderdrohnen verkauft werden. Von 55 getesteten Modellen erfüllte nur gut die Hälfte die gesetzlichen Anforderungen für Kinder unter 14 Jahren.

Inhaltsverzeichnis:

Marktanalyse von Drohnen-Camp.de zeigt deutliche Unterschiede

Für die Untersuchung analysierte Drohnen-Camp.de 55 Produkte von 32 Herstellern, die unter dem Suchbegriff „Spielzeug Drohne“ auf Amazon gelistet sind. Entscheidend war die Alterskennzeichnung auf der Verpackung. Nur 30 der geprüften Modelle trugen eine gültige Freigabe für Kinder.

Von diesen waren 24 Geräte ausschließlich für den Einsatz in Innenräumen vorgesehen, lediglich eines wurde ausdrücklich auch für den Außenbereich zugelassen. Bei den übrigen Modellen fehlten klare Angaben zur Nutzung. Viele Händler verwenden Begriffe wie „Toy Drone“ oder „Mini Drone Kids“, die falsche Sicherheit vermitteln.

Ein Vergleich mit den Sicherheitsstandards der Fototechnik zeigt, wie streng Kennzeichnungen inzwischen gehandhabt werden – ähnlich wie bei CE-Zertifizierungen für Kameras oder Objektive, etwa bei Canon oder Nikon.

Spielzeugdrohnen unter 14 Jahren – was wirklich gilt

Eine Drohne gilt nur dann als Spielzeug, wenn sie vom Hersteller ausdrücklich für Kinder unter 14 Jahren freigegeben ist. Diese Geräte sind leicht, mit einem vollständigen Propellerschutz ausgestattet und besitzen eine reduzierte Leistung. Eine CE-Kennzeichnung bestätigt die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsstandards.

 Viele „Kinderdrohnen“ sind rechtlich keine Spielzeuge
Viele „Kinderdrohnen“ sind rechtlich keine Spielzeuge, Foto: Pixabay/Pixabay-Lizenz

Wichtige Merkmale solcher Drohnen sind:

  1. Gewicht unter 250 Gramm
  2. Vollständiger Propellerschutz
  3. Keine Kamera oder Sensoren zur Datenerfassung
  4. Begrenzte Flugzeit und Leistung

Geräte mit Kamera gelten laut EU-Spielzeugrichtlinie nicht als Spielzeug, da sie personenbezogene Daten erfassen können. Eine Drohne mit Kamera muss registriert werden und darf erst ab 16 Jahren selbstständig geflogen werden. Mehr zu technischen Entwicklungen im Bereich Luftbildfotografie finden Sie unter die Rolle der Drohnen in der modernen Fotografie.

Sicherheit und gesetzliche Vorgaben

Das Verbraucherportal weist darauf hin, dass der Begriff „Kinder-Drohne“ gesetzlich nicht definiert ist. Viele Produkte werden irreführend als Spielzeug vermarktet, obwohl sie rechtlich vollwertige Fluggeräte sind. Fehlt eine klare Altersfreigabe, darf die Drohne von Kindern nicht allein genutzt werden.

Kinder dürfen:

  • nur Spielzeugdrohnen selbstständig fliegen,
  • reguläre Drohnen erst ab 16 Jahren verwenden,
  • Outdoor-Flüge nur unter Aufsicht eines Erwachsenen durchführen.

Zudem gilt Versicherungspflicht. Eine private Haftpflicht deckt Schäden durch Drohnenflüge meist nicht ab. Familien sollten prüfen, ob eine spezielle Drohnenhaftpflicht erforderlich ist.

Ähnliche Sicherheitsüberlegungen gelten auch für andere technische Geräte. So setzt etwa DJI mit dem Modell Neo 2 verstärkt auf stabilisierte Kamerasysteme und verbesserte Schutzmechanismen, die Vorbildcharakter für den Markt haben.

Nutzung im Freien bleibt die Ausnahme

Die Untersuchung zeigt, dass nur ein einziges von 55 getesteten Modellen für den Außenbereich zugelassen war. Der Großteil aller sogenannten Kinderdrohnen darf ausschließlich in Innenräumen betrieben werden. Viele Produktbilder vermitteln jedoch ein anderes Bild und zeigen Kinder beim Fliegen im Freien.

Eltern sollten daher beim Kauf auf folgende Punkte achten:

  • Altersfreigabe des Herstellers
  • Einsatzort (Indoor/Outdoor)
  • Vorhandene CE-Zertifizierung
  • Propellerschutz und Gewicht

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Drohnen schützt nicht nur Kinder, sondern auch andere Personen und Tiere. Damit steht das Thema Sicherheit auch in Verbindung mit technischer Weiterentwicklung, wie sie etwa bei Nikon oder Leica sichtbar ist, die regelmäßig neue Standards in Präzision und Sicherheit setzen.

Die Analyse von Drohnen-Camp.de verdeutlicht, dass Eltern sich nicht auf Werbeaussagen verlassen sollten. Nur geprüfte und klar freigegebene Modelle sind wirklich kindgerecht und sicher.

Quelle: Foto Magazin, Milekcorp

FAQ

Welche Drohnen sind für Kinder wirklich geeignet?

Nur Drohnen, die vom Hersteller ausdrücklich für Kinder unter 14 Jahren freigegeben sind, gelten als Spielzeugdrohnen. Sie sind leicht, besitzen einen vollständigen Propellerschutz und eine CE-Kennzeichnung.

Ab welchem Alter dürfen Kinder Drohnen fliegen?

Kinder dürfen Spielzeugdrohnen selbstständig fliegen. Reguläre Drohnen dürfen erst ab 16 Jahren ohne Aufsicht im Freien betrieben werden.

Sind Drohnen mit Kamera für Kinder erlaubt?

Nein, laut EU-Spielzeugrichtlinie dürfen Spielzeugdrohnen keine Kameras oder Sensoren besitzen, die personenbezogene Daten erfassen. Drohnen mit Kamera gelten als reguläre Fluggeräte.

Dürfen Kinder Drohnen im Freien nutzen?

Nur sehr wenige Modelle sind für den Außenbetrieb zugelassen. Die meisten sogenannten Kinderdrohnen dürfen ausschließlich in Innenräumen geflogen werden.

Welche Sicherheitsmerkmale sollten Kinderdrohnen haben?

Wichtige Merkmale sind geringes Gewicht, Propellerschutz, reduzierte Leistung und eine CE-Zertifizierung. Diese Merkmale gewährleisten sicheres Fliegen in Innenräumen.

Benötigt man für Drohnen eine Versicherung?

Ja, für Drohnenflüge im Freien besteht Versicherungspflicht. Eine normale Haftpflichtversicherung reicht in der Regel nicht aus, es wird eine spezielle Drohnenhaftpflicht empfohlen.